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Sonderfälle aus dem täglichen Leben

Manchmal läuft nicht alles so, wie eigentlich geplant. Damit Sie sich in solchen Situationen besser orientieren können, haben wir hier einige Sonderfälle beschrieben, die zwar nicht die Regel sind, aber trotzdem häufig vorkommen.
Alle weiteren Fragen klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen!

 

Prüfung nicht bestanden

Verlängert sich Ihr Aufenthalt, weil Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, können Sie die Versicherung verlängern (Siehe hierzu Punkt „Spätere Rückkehr“).

 

Verspätete Einreise

Verzögert sich die Einreise, kann der Versicherungsbeginn verschoben werden. Reichen Sie uns in diesem Fall bitte unmittelbar nach der Einreise eine Einreisebestätigung nach. Wir stellen dann eine neuen Versicherungsbestätigung mit den neuen Daten aus.

 

Vorzeitige Rückkehr

Nach Ablauf des beantragten Zeitraums endet die Versicherung automatisch. Reisen Sie vorzeitig nach Hause, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Sie bezahlen dann nur die bis zum Eingang der Mitteilung angefangenen Monatsbeiträge. Der Lastschrifteinzug wird gestoppt und eventuelle Überzahlungen werden umgehend und ohne Abzug einer Verwaltungsgebühr an Sie zurück überwiesen.

Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift, da diese mit weiteren Kosten verbunden ist.

Bitte teilen Sie uns eine Kündigung immer so schnell wie möglich mit, da eine rückwirkende Stornierung der Versicherung nicht möglich ist. Ein kurzes Fax genügt.

 

Spätere Rückkehr

Verlängert sich der Aufenthalt im Gastland, so können Sie die Versicherung verlängern, wenn der Verlängerungswunsch rechtzeitig vor Ablauf der bestehenden Versicherung schriftlich mitgeteilt wird. Bei einer Verlängerung der Versicherung besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind.

 

Urlaub im Ausland

Für einen nachweisbar maximal 6-wöchigen Aufenthalt besteht während der Vertragsdauer weltweiter Schutz. Bei einem längeren Aufenthalt besteht Leistungspflicht nur für die ersten sechs Wochen. Als Nachweise gelten Flugscheine, Eisenbahnfahrkarten oder Stempel im Reisepass.

 

Familie reist nach

Nachreisende Familienangehörige können ebenfalls in StudentHealth versichert werden. Für jedes Familienmitglied ist innerhalb von einem Monat nach Einreise eine eigene Versicherung abzuschließen.

 

Adresse ändert sich

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre Adresse ändert. Schicken Sie uns eine E-Mail oder verwenden Sie unseren Vordruck Änderungsmitteilung.

 

Bankverbindung ändert sich

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn sich Ihre Bankverbindung ändert. Schicken Sie uns eine E-Mail oder verwenden Sie unseren Vordruck Änderungsmitteilung.

 

Aufnahme von Nebenjobs

Für die STUDENTHEALTH Versicherung ist es unerheblich, ob Sie neben Ihrem normalen Aufenthaltsgrund weitere Nebentätigkeiten ausüben. Wir empfehlen Ihnen allerdings mit Ihrem Arbeitgeben zu klären, ob Sozialversicherungspflicht besteht.

 

Lastschrift kann nicht eingelöst werden

Jede Rücklastschrift ist mit hohem Verwaltungsaufwand und Bankgebühren verbunden. Aus diesem Grund berechnen wir für jede Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.

 

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