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Was tun bei Zahnschmerzen?

Bitte informieren Sie den behandelnden Zahnarzt vor Behandlungsbeginn über den Versicherungsumfang, indem Sie ihm unser Ärzte-Info-Ticket für Zahnärzte vorlegen.

 

Notfallbehandlung ist versichert

Bei Zahnschmerzen werden Sie in der Regel sofort vom Zahnarzt behandelt. Ziel ist es dabei, den Schmerz zu stillen und den Zahn zu versorgen. Versichert ist – wie bei jeder Reisekrankenversicherung – die Beseitigung akuter, neu entstandener Schmerzen (Notfallbehandlung).

 

Vorvertragliche Leiden sind ausgeschlossen

Die Behandlung von unterversorgten und tief frakturierten Zähnen ist nicht versichert, da es sich in diesen Fällen um vorvertragliche Leiden handelt und die Behandlung von Vorerkrankungen nicht erstattungsfähig ist.

Umfangreiche Zahnsanierungen, die aus medizinischer Sicht oft notwendig oder sinnvoll erscheinen, sind über diese Versicherung nicht abgedeckt.

 

Ein Heil- und Kostenplan gibt Ihnen Sicherheit

Bei umfangreichem Behandlungsbedarf reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan bei uns ein. Weitere Informationen zu Heil- und Kostenplänen bekommen Sie hier.

 

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