Leistungsausschlüsse klipp und klar
Es besteht keine Leistungspflicht für:
- Die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten,
Beschwerden und deren
Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind. - Behandlung geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für Hypnose und Psychotherapie.
- Zahnbehandlungen, die über die akute schmerzstillende Behandlung hinausgehen, sowie für prophylaktische Zahnbehandlung einschließlich Entfernung von Zahnbelägen.
- Zahnersatz einschließlich Kronen, Inlays und Onlays, mit Ausnahme der unter „Einschlüsse“ genannten Leistungen.
- Kieferorthopädie
- Hilfsmittel (z.B. Brillen, Einlagen, Bandagen, Bruchbänder), mit Ausnahme der unter „Einschlüsse“ genannten Leistungen.
- Bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden Schwangerschaften.
- Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups) und Kontrolluntersuchungen.
- Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung.
- Behandlungen wegen Akne und Haarausfall sowie für Maßnahmen zur Muttermal- und Warzenentfernung.
- Untersuchung und Behandlung wegen Fehlsichtigkeit inklusive Sehstärkenbestimmung.
- Aufwendungen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.
- Kosmetische Behandlungen.
- Behandlungen wegen einer HIV-Infektion.
- Bescheinigungen und Gutachten.
- Behandlung durch Gasteltern. Sachkosten werden erstattet.
- Kosten einer Doppelbehandlung aufgrund der gleichen Erkrankung.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


